Barrierefreies Webdesign Lahnau / Gießen
Barrierefreie Websites
Über 10% der Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Trotz seiner Relevanz wird das Thema Barrierefreiheit häufig immer noch unterschätzt. Doch Barrierefreiheit ist wichtiger denn je und wurde mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 auch für fast alle Websites rechtlich verpflichtend. Von Lahnau aus unterstützen wir Sie, Barrierefreiheit für Ihre Website umzusetzen.
Barrierefrei und rechtskonform
Digitale Barrierefreiheit kann ein umfassendes Thema sein. Als Experten in Fragen der Usability, Programmierung und Webdesigns sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir bieten eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung, welche Änderungen auf Ihrer Website nötig sind, um den Barrierefreiheitsanforderungen gerecht zu werden.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zum Thema Barrierefreiheit. Mit Kunden aus Lahnau, Gießen, Marburg und Umgebung kann diese gerne vor Ort bei uns in der Agentur oder in Ihrem Unternehmen stattfinden.
Testen auf Barrieren
Orientiert an den Prüfschritten des vereinfachten BITV 2.0-Tests führen wir nach der ersten Einschätzung eine ausführliche Überprüfung Ihrer Website durch. In einem Prüfprotokoll halten wir fest, welche Barrieren auf der Website vorhanden sind.
Gemeinsame Ausarbeitung
Basierend auf den Ergebnissen der Analyse erarbeiten wir, welche Änderung an Ihrer Website vorgenommen werden müssen. Gemeinsam mit Ihnen evaluieren wir, wie die Vorgaben im Einklang mit Ihrem Webdesign und Ihrem Corporate Design umgesetzt werden können.
Barrierefreiheit umsetzen
Anschließend kümmern wir uns darum, dass Ihre Website barrierefrei wird. Ob Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit oder Lesbarkeit des Codes für assistive Technologien: Wir passen je nach Bedarf Code, Design oder Inhalte an.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen müssen seit dem barrierefrei sein, mit wenigen Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Unter anderem gilt das BFSG für den Onlinehandel. Aber auch, wer Zahlungen, Reservierungen oder Buchungen
über seine Website anbietet, muss für Barrierefreiheit sorgen. Zunächst gelten die Regelungen nur im B2C-Bereich. Wichtig ist aber, dass B2B-Angebote deutlich als diese erkennbar sind. Auch ist nicht auszuschließen, dass in absehbarer Zeit auch diese Angebote barrierefrei sein müssen.
Im Bereich Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro liegt, nicht vom BFSG betroffen.
Kosten und Aufwand
Nach einer ersten Einschätzung können wir Ihnen ungefähr die Kosten nennen, die bei der Beseitigung von Barrieren auf Ihrer Website entstehen würden. Auch der zeitliche Aufwand lässt sich erst nach einer ersten kurzen Prüfung der Website abschätzen. Abhängig ist beides von Art und Umfang der Website so wie der Schwere der Barrieren.
Allgemein ist es immer zeit- und kostensparender, wenn Barrierefreiheit von Anfang an bei der Planung einer Website mit bedacht wird. Falls Sie einen Relaunch oder eine neue Website planen, helfen wir Ihnen dabei gerne weiter. Bei Design und Konzeption denken wir Barrierefreiheit von Beginn an mit.
Bedeutung digitaler Barrierefreiheit
Bei der Planung einer Website oder eines Relaunchs sollten die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ebenso berücksichtigt werden wie Fragen der allgemeinen Usability. Denn Barrierefreiheit erhöht die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website für alle Nutzerinnen und Nutzer.
Barrierefreiheit hat viele Überschneidungspunkte mit allgemeiner Usability. Die Anpassungen sind nicht nur für Menschen mit Behinderung hilfreich: Ältere Menschen und Menschen, die mit situativen Einschränkungen zu tun haben – zum Beispiel grelles Sonnenlicht, dass das Lesen auf Displays erschwert, ein gebrochener Arm, der die Mausbedienung erschwert, selbst Erschöpfung und Müdigkeit – profitieren von Barrierefreiheit von Websites.
Grundprinzipien des barrierefreien Webdesigns
Barrierefreies Webdesign hat vier Grund-Prinzipien
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Wahrnehmbarkeit
Das heißt unter anderem, dass die Farbkontraste des Designs auch für Menschen mit Sehschwäche wahrnehmbar sein sollten. Es gibt Alternativtexte für Bilder und Videos und Text lässt sich vergrößern, ohne dass Informationen verloren gehen.
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Bedienbarkeit
Eine Website sollte auch ohne Maus bedienbar sein, entweder über die Tastatur oder andere Hilfsmittel.
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Verständlichkeit
Komplizierte Texte zu lesen ist für alle Nutzerinnen und Nutzer anstrengend. Für Menschen mit kognitiver Behinderung stellt es eine noch größere Barriere dar. Neben einer nachvollziehbaren Strukturierung und einem gut verständlichen Aufbau der Seite macht auch klare Sprache Ihren Webauftritt zugänglicher. Auch sollten wichtige Informationen nie nur als Grafik oder Bild verfügbar sein.
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Robustheit
Eine robuste Website ist responsiv, das heißt, sie wird auf verschiedenen Endgeräten und in unterschiedlichen Browsern korrekt angezeigt.
Grundlage für die Umsetzung dieser Prinzipien bildet die BITV 2.0, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0, die sich an der europäischen Norm für Barrierefreiheit und den Web Content Accessibility Guidelines orientiert.
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